Taufen

Sie wollen ihr Kind bei uns taufen lassen? Wir freuen uns darauf. Denn mit der Taufe werden die Täuflinge in die Gemeinschaft aller Christinnen und Christen aufgenommen. Normalerweise Regel findet eine Taufe im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes statt.
Für die Eltern ist die Taufe die Gelegenheit, für das Kind zu danken und sein Leben unter Gottes Segen zu stellen. Sie bringen damit auch ihren Willen zum Ausdruck, ihr Kind auf dem Lebensweg zu begleiten und zusammen mit den Paten es auf dem Weg durch das Leben und auf dem Glaubensweg zu unterstützen und für es da zu sein.

Wir haben in Bösingen keine speziellen Taufgottesdienste, in beinahe jedem unserer Gottesdienste ist eine Taufe denkbar. Zur Taufe bekommt der Täufling als Geschenk eine Taufkerze, nach der Taufe einen Taufschein.

Die Kirchenordnung der ev.-ref. Kirche des Kantons Freiburg vom 12.11.2012 äussert sich in den Artikeln 19-27 dazu (Auszug):

Bedeutung – Artikel 19

Das Sakrament der Taufe ist das von Gott gegebene Zeichen der Aufnahme in den Bund, den er in Jesus Christus mit den Menschen geschlossen hat. Sie bestätigt den Getauften, dass Gottes Liebe auch ihnen gilt und dass sie zur Gemeinde Jesu Christi gehören.

Einmaligkeit – Artikel 20

Die Taufe ist ein einmaliger Akt, der in jedem Alter vollzogen werden kann. Er wird vertieft durch einen lebenslangen Prozess. Die Kirche erinnert deshalb ihre Mitglieder immer wieder an ihr Getauftsein und ihre Berufung. Im Einklang mit oekumenischen Vereinbarungen wird die in einer anderen christlichen Kirche empfangene Taufe anerkannt.

Taufbitte – Artikel 21

1 Wer sich zum christlichen Glauben bekennen und zur Kirche gehören will, kann die Taufe erbitten.

2 Die Eltern können die Taufe für das minderjährige Kind erbitten, wenn sie bereit sind, dieses im christlichen Glauben zu erziehen, im kirchlichen Unterricht zu unterstützen und zur Teilnahme am Leben der Gemeinde zu ermuntern.

3 Mündige Patinnen und Paten können gewählt werden, um die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Sind die Paten nicht Mitglied einer reformierten Kirche, dann muss mindestens ein Elternteil Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche sein.

4 Die Gemeinde weiss sich für die Täuflinge verantwortlich.

Vorbereitung – Artikel 22

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt durch den Täufling oder bei Minderjährigen durch deren Eltern beim Pfarramt des Wohnortes mindestens 2 Monate vor dem vorgesehenen Tauftermin. Die Pfarrerin oder der Pfarrer führt mit dem Täufling, wenn nötig mit dessen Eltern, vor der Taufe ein Gespräch über die Bedeutung der Taufe. (…)

Vollzug – Artikel 23

1 Die Kirche tauft im Auftrag Jesu Christi, nach Matthäus 28, 19 „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“, mit Wasser und mit der Bitte um den Heiligen Geist.

2 Die Taufe wird im Gottesdienst der versammelten Gemeinde und vor wenigstens 2 Taufzeuginnen oder Taufzeugen durch die Pfarrerin oder den Pfarrer vollzogen. Wenigstens eine Taufzeugin oder ein Taufzeuge soll mündiges Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche sein. Bei Kindertaufen sind die Taufzeugen in der Regel mit Patin und Pate identisch. (…)

Auswärtige Taufen – Artikel 24

Die Taufe kann ausnahmsweise in einer anderen Kirchgemeinde oder anderen reformierten Kirche stattfinden. (…)

Taufschein und Taufregister – Artikel 25

Die Taufe wird mit einem von der Pfarrerin oder dem Pfarrer ausgestellten Taufschein bestätigt und im Taufregister jener Kirchgemeinde eingetragen, in der sie stattgefunden hat. (…)